Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit

Kostenbelehrung مخارج وکیل

Gebühren, Vorschuss, Aufrechnungsbeschränkung, §49b BRAO

Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist; diese bedarf der Schriftform. Der Rechtsanwalt kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen. Die Rechnungstellung erfolgt dabei durch den Rechtsanwalt. Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung des Rechtsanwalts nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Werden die Gebühren durch einen Dritten beglichen, so wird dieser nicht als Mandant behandelt und er erhält dementsprechend weder rechtliche Leistungen noch Informationen.  Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab der ersten telefonischen Beratung oder einem Informationsgespräch Anwaltskosten mindestens 220,- Euro bei Privatpersonen bzw.
450,- Euro bei Firmen fällig werden. Zusätzlich werden gemäss §49b BRAO unsere Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert berechnet. Hierzu wird wegen des Auslandbezuges eine 2,5-Gebühr nach der RVG-Tabelle zu Grunde gelegt. Der Mandant ist informiert, dass unsere anwaltlichen Gebüren höher sind als die gesetzlichen Gebühren nach RVG. Die Auflagen, Fahrt- Abwesenheitskosten werden extra berechnet. Wenn jemand über nicht genügend Einkommen und Vermögen verfügt und auch nicht rechtschutzversichert ist, kann er unter bestimmten Bedingungen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bekommen, falls das Gericht die Kosten bewilligt. Weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Zu den Anwaltskosten Aufwendungen der Rechtsberatung für das Familiengericht ist zu informieren, dass im Einzelfall ein Ansatz der Aufwendungen wegen Zwangsläufigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes in Betracht kommt, wenn die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird auf Antrag die Einkommensteuer ermässigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig grössere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands erwachsen. Aufwendungen erwachsen einem Steuerpflichtigen dann zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und somit die Aufwendungen den Umstanden nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Ge­fahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können

KOSTENBELEHRUNG

  1. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
  2. Abweichend hiervon kann im gesetzlich zulässigen Umfang eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Soweit eine solche Vereinbarung geschlossen wird bedarf sie der Schriftform.
  3. Der Rechtsanwalt ist berechtigt bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlich entstehenden Gebühren Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
  4. Der Rechtsanwalt ist ferner berechtigt die Aufnahme der Tätigkeit sowie die Fortsetzung der Tätigkeit von der vollständigen Zahlung des angeforderten Vorschusses abhängig zu machen.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Rechtsanwalt nach der Beendigung der Mandantsbeziehung.
  6. Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts nur berechtigt soweit die Gegenforderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
  7. Werden Gebühren oder sonstige Vergütungsbestandteile durch einen Dritten beglichen so wird dieser Dritte hierdurch nicht Mandant. Er erhält weder rechtliche Beratung noch sonstige anwaltliche Leistungen noch Auskünfte über den Inhalt des Mandats soweit keine ausdrückliche rechtliche Grundlage oder schriftliche Entbindung vorliegt.
  8. Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet soweit keine zwingenden gesetzlichen Rückzahlungsansprüche bestehen oder keine ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  9. Es wird darauf hingewiesen dass bereits ab der ersten telefonischen Beratung oder einem ersten Informationsgespräch Anwaltskosten anfallen.
  10. Diese betragen mindestens 220,00 EUR bei Privatpersonen und mindestens 450,00 EUR bei Unternehmen jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer soweit diese anfällt.
  11. Zusätzlich erfolgt die Berechnung anwaltlicher Gebühren nach dem Gegenstandswert soweit eine Abrechnung nach Gegenstandswert gesetzlich vorgesehen oder vertraglich zugrunde gelegt ist.
  12. Nach dem auf dieser Webseite mitgeteilten Kanzleimodell wird bei Angelegenheiten mit Auslandsbezug eine 2,5 Gebühr nach der RVG Tabelle zugrunde gelegt soweit dies im konkreten Mandatsverhältnis rechtlich zulässig vereinbart oder abrechenbar ist.
  13. Der Mandant wird darauf hingewiesen dass im Falle einer gesonderten Vergütungsvereinbarung die anwaltliche Vergütung höher sein kann als die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
  14. Auslagen und sonstige Aufwendungen insbesondere Fahrtkosten Abwesenheitsgelder Post und Telekommunikationskosten Dokumentenpauschalen Übersetzungskosten Dolmetscherkosten sowie sonstige erforderliche Fremdkosten werden gesondert berechnet.
  15. Personen die nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und nicht rechtsschutzversichert sind können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Beratungshilfe Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die zuständige Stelle die Kosten bewilligt.
  16. Ein allgemeiner Hinweis zu Prozesskostenhilfe findet sich unter folgendem Link https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
  17. Hinsichtlich der Kosten einer Rechtsberatung oder eines familiengerichtlichen Verfahrens ist ferner darauf hinzuweisen dass im Einzelfall eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen wegen Zwangsläufigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes in Betracht kommen kann sofern die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  18. Nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz wird auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands erwachsen.
  19. Aufwendungen erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig wenn er sich ihnen aus rechtlichen tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind sowie einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
  20. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen es sei denn es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
  21. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Beratung dar sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Ob eine steuerliche Berücksichtigung im konkreten Einzelfall möglich ist sollte mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
  22. Mit der Kontaktaufnahme der Übersendung von Informationen oder Unterlagen sowie der Inanspruchnahme einer telefonischen oder sonstigen anwaltlichen Erstberatung bestätigt der Mandant dass er diese Hinweise zur Vergütung zu Vorschüssen zur Aufrechnungsbeschränkung sowie zu möglichen weiteren Kosten zur Kenntnis genommen hat.
  23. Ich bestätige dass ich darüber informiert wurde dass bereits die erste telefonische Beratung oder ein erstes Informationsgespräch kostenpflichtig ist dass Vorschüsse verlangt werden können dass Auslagen gesondert berechnet werden und dass eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts nur bei schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderung zulässig ist.
  1. حق الوکاله وکیل اصولاً بر اساس مقررات قانون حق الوکاله وکلای آلمان محاسبه می شود.
  2. برخلاف این اصل در حدودی که قانون اجازه می دهد می توان توافق جداگانه ای درباره حق الوکاله منعقد کرد. در صورتی که چنین توافقی منعقد شود باید به صورت کتبی باشد.
  3. وکیل حق دارد از همان زمان اعطای وکالت برای هزینه های مورد انتظار حق الوکاله ها و مخارج با ارسال صورتحساب مربوطه پیش پرداخت متناسب مطالبه کند.
  4. وکیل همچنین حق دارد شروع کار و نیز ادامه کار را منوط به پرداخت کامل پیش پرداخت مطالبه شده نماید.
  5. صدور صورتحساب توسط وکیل انجام می شود.
  6. موکل فقط در صورتی حق تهاتر در برابر مطالبات وکیل را دارد که طلب متقابل او از سوی وکیل به صورت کتبی پذیرفته شده یا به موجب حکم قطعی احراز شده باشد.
  7. اگر حق الوکاله یا سایر اجزای پرداختی توسط شخص ثالث پرداخت شود این شخص ثالث به صرف پرداخت موکل محسوب نمی شود. وی نه مشاوره حقوقی دریافت می کند و نه سایر خدمات وکالتی و نه اطلاعاتی درباره محتوای پرونده مگر آنکه مبنای حقوقی صریح یا رفع محرمانگی کتبی وجود داشته باشد.
  8. مبالغی که قبلاً پرداخت شده اند اصولاً مسترد نمی شوند مگر آنکه قانون به طور الزامی حق استرداد را مقرر کرده باشد یا توافق کتبی صریح دیگری وجود داشته باشد.
  9. یادآوری می شود که از همان نخستین مشاوره تلفنی یا نخستین گفتگوی اطلاعاتی هزینه های وکالتی ایجاد می شود.
  10. این هزینه ها حداقل برای اشخاص حقیقی 220,00 یورو و برای شرکت ها و اشخاص حقوقی حداقل 450,00 یورو است و در صورت تعلق مالیات بر ارزش افزوده قانونی به آن افزوده خواهد شد.
  11. افزون بر این هرگاه محاسبه حق الوکاله بر اساس ارزش موضوع یا ارزش دعوا از نظر قانونی پیش بینی شده باشد یا به موجب قرارداد مبنا قرار گیرد محاسبه بر همان اساس انجام می شود.
  12. بر اساس مدل اعلام شده در این وب سایت در پرونده های دارای ارتباط با خارج از کشور مبنای محاسبه 2,5 برابر تعرفه جدول قانون حق الوکاله وکلای آلمان قرار می گیرد مشروط بر آنکه این امر در رابطه وکالتی مشخص از نظر حقوقی قابل توافق یا قابل مطالبه باشد.
  13. به موکل اطلاع داده می شود که در صورت وجود توافق جداگانه درباره حق الوکاله ممکن است هزینه های وکالتی از هزینه های قانونی مقرر در قانون حق الوکاله وکلای آلمان بیشتر باشد.
  14. مخارج و هزینه های جانبی از جمله هزینه رفت و آمد هزینه غیبت هزینه های پست و مخابرات هزینه تهیه مدارک هزینه ترجمه هزینه مترجم شفاهی و سایر هزینه های ضروری اشخاص ثالث جداگانه محاسبه می شود.
  15. اشخاصی که درآمد یا دارایی کافی ندارند و تحت پوشش بیمه حمایت حقوقی نیز نیستند می توانند در صورت وجود شرایط قانونی از کمک هزینه مشاوره حقوقی یا کمک هزینه دادرسی یا کمک هزینه رسیدگی استفاده کنند مشروط بر آنکه شرایط قانونی مربوط وجود داشته باشد و مرجع صالح هزینه ها را تصویب کند.
  16. یک توضیح عمومی درباره کمک هزینه دادرسی در این پیوند قابل مشاهده است https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
  17. همچنین در خصوص هزینه های مشاوره حقوقی یا هزینه های مربوط به رسیدگی در دادگاه خانواده باید یادآور شد که در موارد فردی ممکن است امکان لحاظ مالیاتی این هزینه ها به سبب اجبار و ضرورت در مفهوم قانون مالیات بر درآمد وجود داشته باشد مشروط بر آنکه شرایط قانونی و واقعی لازم احراز شود.
  18. مطابق ماده 33 بند 1 قانون مالیات بر درآمد آلمان در صورت درخواست مؤدی مالیاتی مالیات بر درآمد کاهش می یابد هرگاه هزینه هایی به طور اجتناب ناپذیر بیش از آنچه برای اکثریت مؤدیان با وضعیت مشابه درآمدی دارایی و خانوادگی متعارف است بر او تحمیل شده باشد.
  19. هزینه ها زمانی اجتناب ناپذیر تلقی می شوند که شخص از نظر حقوقی واقعی یا اخلاقی نتواند از آنها اجتناب کند و این هزینه ها با توجه به اوضاع و احوال ضروری بوده و از حد متعارف فراتر نرود.
  20. مطابق ماده 33 بند 2 جمله 4 قانون مالیات بر درآمد آلمان هزینه های مربوط به اقامه یا اداره دعوای حقوقی اصولاً قابل کسر مالیاتی نیست مگر آنکه بدون تحمل این هزینه ها مؤدی در معرض از دست دادن پایه معیشت خود قرار گیرد و دیگر نتواند نیازهای حیاتی خود را در حدود متعارف تأمین کند.
  21. این توضیح به منزله مشاوره مالیاتی نیست بلکه صرفاً برای اطلاع عمومی ارائه می شود. اینکه آیا در مورد مشخص امکان برخورداری از مزیت مالیاتی وجود دارد باید با مشاور مالیاتی یا اداره مالیات مربوط بررسی شود.
  22. با برقراری تماس ارسال اطلاعات یا مدارک و نیز استفاده از نخستین مشاوره تلفنی یا هر نوع مشاوره اولیه وکالتی دیگر موکل تأیید می کند که این توضیحات مربوط به حق الوکاله پیش پرداخت محدودیت تهاتر و سایر هزینه های احتمالی را ملاحظه و دریافت کرده است.
  23. نسخه کوتاه برای فرم تماس یا متن اعلام موافقت
  24. بدین وسیله تأیید می کنم که به من اطلاع داده شده است که از همان نخستین مشاوره تلفنی یا نخستین گفتگوی اطلاعاتی هزینه وکالتی ایجاد می شود و اینکه امکان مطالبه پیش پرداخت وجود دارد و مخارج جانبی جداگانه محاسبه می شود و تهاتر در برابر مطالبات وکیل فقط در صورت پذیرش کتبی یا احراز قطعی طلب متقابل مجاز است.

BERATUNGGEBÜHR – هزینه مشاوره اولیه

  1. لطفاً توجه فرمایید که برای بررسی و رسیدگی به درخواست شما اعلام کامل نام و نام خانوادگی نشانی محل سکونت شماره تلفن و نشانی پست الکترونیکی شما الزامی است.
  2. همچنین مدارک مرتبط و سایر اسناد لازم برای بررسی باید به طور کامل و مستقیم از طریق فرم تماس یا از طریق پست الکترونیکی ارسال شوند.
  3. درخواست شما فقط در صورتی قابل بررسی و رسیدگی خواهد بود که تمامی اطلاعات لازم به طور کامل ارائه شده و مدارک ضروری نیز به طور کامل ارسال شده باشند.
  4. افزون بر این اعلام کامل و دقیق مشخصات هویتی و سایر اطلاعات موجود مربوط به طرف مقابل نیز الزامی است.
  5. این اطلاعات ضروری است تا پیش از قبول یا بررسی وکالت بتوانیم احراز کنیم که آیا طرف مقابل پیش تر در همین موضوع حقوقی یا در موضوعی مرتبط دفتر ما را مأمور یا وکیل خود قرار داده است یا خیر.
  6. بدون این اطلاعات بررسی صحیح وجود تعارض منافع احتمالی یا سابقه مداخله قبلی امکان پذیر نیست.
  7. با تأکید کامل اعلام می داریم که ارائه اطلاعات ناقص یا کتمان اطلاعات مربوط به طرف مقابل می تواند پیامدهای مهم حقوقی و عملی در پی داشته باشد.
  8. چنانچه در نتیجه ارائه اطلاعات نادرست ناقص یا کتمان شده خسارتی ایجاد شود ما صریحاً حق خود را برای مطالبه خسارت های ناشی از آن علیه شما محفوظ می داریم.
  9. از این رو بررسی درخواست شما یا قبول وکالت فقط در صورتی امکان پذیر خواهد بود که تمامی اطلاعات لازم به طور کامل و مطابق واقع اعلام شده باشند.
  10. هزینه مشاوره اولیه تلفنی 226,10 یورو با احتساب مالیات بر ارزش افزوده قانونی است.
  11. مشاوره اولیه تلفنی شامل پاسخ به پرسش های شما و ارائه یک ارزیابی اولیه حقوقی از موضوع اعلام شده از سوی شما است.
  12. مبنای این مبلغ حق الزحمه ای به میزان 190,00 یورو به علاوه 19 درصد مالیات بر ارزش افزوده است که در مجموع 226,10 یورو می شود.
  13. چنانچه در چارچوب مشاوره اولیه فقط یک ارزیابی تلفنی حقوقی بدون بررسی مدارک انجام شود هزینه آن 190,00 یورو به علاوه 19 درصد مالیات بر ارزش افزوده یعنی در مجموع 226,10 یورو خواهد بود.
  14. هرگاه علاوه بر این مدارک و سایر اسناد نیز بررسی مطالعه ارزیابی یا از نظر حقوقی تحلیل شوند هزینه مشاوره اولیه افزایش خواهد یافت زیرا این امر مستلزم صرف وقت و کار حقوقی اضافی است.
  15. مشاوره پس از واریز مبلغ و ارسال رسید پرداخت انجام می شود.
  16. لطفاً در همان ایمیل نام و نام خانوادگی نشانی کامل محل سکونت شماره تلفن شرح کوتاهی از موضوع حقوقی کپی مدرک شناسایی و رسید پرداخت را ارسال فرمایید.
  17. اطلاعات بانکی:
  18. Deutsche Bank
  19. صاحب حساب: Dr. Dr. Iranbomy
  20. IBAN: DE39 5007 0024 0313 3279 00
  21. BIC/SWIFT: DEUTDEDBFRA


BERATUNGGEBÜHR – هزینه مشاوره اولیه

    1. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage die vollständige Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich ist.
    2. Relevante Unterlagen und sonstige zur Prüfung erforderliche Dokumente sollten unmittelbar über das Kontaktformular oder per E-Mail vollständig eingereicht werden.
    3. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage kann nur erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und die notwendigen Unterlagen vollständig übermittelt wurden.
    4. Darüber hinaus sind auch die vollständigen und genauen Personalien sowie die sonstigen bekannten Daten der gegnerischen Partei zwingend mitzuteilen.
    5. Diese Angaben sind erforderlich, damit wir vor Übernahme oder Bearbeitung des Mandats prüfen können, ob die Gegenseite uns bereits zuvor in derselben oder in einer damit zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheit beauftragt hat.
    6. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Prüfung eines möglichen Interessenkonflikts oder einer Vorbefassung nicht möglich.
    7. Wir weisen mit allem Nachdruck darauf hin, dass unvollständige Angaben oder das Verschweigen von Informationen zur gegnerischen Partei erhebliche rechtliche und tatsächliche Folgen haben können.
    8. Soweit durch unrichtige, unvollständige oder verschwiegene Angaben ein Schaden entsteht, behalten wir uns ausdrücklich vor, hieraus resultierende Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.
    9. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage oder die Übernahme eines Mandats kann daher nur erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden.
    10. Die Beratungsgebühr für eine telefonische Erstberatung beträgt 226,10 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
    11. Die telefonische Erstberatung umfasst die Beantwortung Ihrer offenen Fragen sowie eine erste juristische Einschätzung Ihres mitgeteilten Sachverhalts.
    12. Grundlage der Berechnung ist ein Honorar in Höhe von 190,00 EUR zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, mithin insgesamt 226,10 EUR.
    13. Sofern im Rahmen der Erstberatung lediglich eine telefonische rechtliche Ersteinschätzung ohne Prüfung von Unterlagen erfolgt, beträgt die Vergütung 190,00 EUR zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, mithin 226,10 EUR.
    14. Soweit darüber hinaus Unterlagen und sonstige Dokumente geprüft, gesichtet, ausgewertet oder rechtlich eingeordnet werden, erhöht sich die Vergütung der Erstberatung, da hierdurch zusätzlicher anwaltlicher Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand entsteht.
    15. Die Beratung erfolgt nach Zahlungseingang und nach Übersendung des Zahlungsnachweises.
    16. Bitte übersenden Sie uns in derselben E-Mail Ihren vollständigen Namen, Ihre vollständige Anschrift, Ihre Telefonnummer, eine kurze Schilderung des rechtlichen Anliegens, eine Kopie Ihres Identitätsnachweises sowie den Zahlungsbeleg.
    17. Bankverbindung:
    18. Deutsche Bank
    19. Kontoinhaber: Dr. Dr. Iranbomy
    20. IBAN: DE39 5007 0024 0313 3279 00
    21. BIC/SWIFT: DEUTDEDBFRA

© 2026 Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Iranbomy